Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemenies

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferungsverträge der Fa. TommaTech GmbH, Angerlweg 14, 85748 Garching, (nachstehend „TommaTech“), gegenüber ihrem Käufer (nachstehend „Käufer“). Sie gelten für alle zukünftigen Kauf- und Lieferverträge mit dem Käufer, ohne dass TommaTech im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der TommaTech an den Käufer verkauften Produkte (nachstehend "Produkt(e)" genannt).
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als TommaTech ihnen schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TommaTech in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber TommaTech abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen TommaTech und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen.
  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der TommaTech in Garching, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

II. Vertragsabschluss

  1. Angebote von TommaTech sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn TommaTech dem Käufer Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat, an denen sich TommaTech Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
  2. Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung von TommaTech in Schriftform oder per E-Mail zustande. Nach Bestätigung der Bestellung durch TommaTech ist der Käufer an die Bestellung gebunden und der Käufer kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom jeweiligen Vertrag zurücktreten.
  3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen TommaTech und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TommaTech vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  4. Angaben von TommaTech zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Der Käufer erkennt an, dass er wegen produktionsbedingter Abweichung nicht zur Minderung des Kaufpreises berechtigt ist.
  5. Die bei Vertragsabschluss übergebenen Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebotes bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von TommaTech weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden, auch nicht auszugsweise. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von TommaTech. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Partei sowie deren Vertretern nach Vertragsabschluss während der gesamten Vertragslaufzeit übergeben oder offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftspläne, Strategien, Finanzinformationen, patentierte, lizenzierte, urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützte Informationen sowie technische Informationen in Bezug auf Design, Betrieb und Wartung der Produkte und Ideen von TommaTech.
  6. Mitarbeiter oder sonstige Vertriebsmittler von TommaTech sind nicht berechtigt, von diesem Dokument abweichende Zusagen zu machen oder Garantien abzugeben.

III. Preise und Zahlung

  1. Soweit die Preise nicht einzelvertraglich vereinbart sind, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von TommaTech. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Kosten für Verpackung, ggf. Verzollung, Fracht, Transport sowie die Umsatzsteuer beim Verkauf trägt der Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von TommaTech per Vorkasse zu zahlen. Die Zahlung ist unverzüglich nach Vertragsschluss fällig. Die Zahlung hat in der bei der Bestellung vereinbarten Währung zu erfolgen. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Käufer stets die anfallenden Bankgebühren.
  4. Sofern TommaTech mit dem Käufer gesondert die Zahlung des Rechnungsbetrages per Kreditkarte vereinbart, gehen die anfallenden Gebühren zu Lasten des Käufers.
  5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so steht TommaTech ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Käufer ist gemäß § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, an TommaTech Mahnkosten in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu zahlen, die auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von TommaTech auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist TommaTech nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Der Käufer trägt sämtliche Kosten für Rücksendungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung der TommaTech verursacht wurden.
  8. Im Falle des Verkaufs eines Produktes stellt TommaTech dem Käufer eine Rechnung aus. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betrag auf einem Konto der TommaTech endgültig verfügbar ist.

IV. Lieferfrist und Verzug

  1. Von TommaTech in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlicher Liefertermin“ bezeichnet worden ist.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist durch TommaTech setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus. TommaTech kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen TommaTech gegenüber nicht nachkommt.
  3. TommaTech haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Epidemien/ Pandemien, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Energie oder Rohstoffknappheit, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, sofern diese TommaTech nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sofern solche Ereignisse TommaTech die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist TommaTech zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird TommaTech unverzüglich erstatten. Falls die Verzögerung dazu führt, dass der Käufer die Lieferung oder Leistung nicht mehr annehmen kann, hat er das Recht, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber TommaTech vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Eintritt des Verzuges von TommaTech bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
  5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder in Annahmeverzug, so ist TommaTech berechtigt vom Käufer den gesamten ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, zu verlangen.

V. Gefahrübergang und Versand

  1. Bei Versendung der Produkte geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald TommaTech die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
  3. Sofern der Käufer die Versandart nicht bestimmt, ist TommaTech berechtigt, nach eigenem Ermessen die günstigste Versandart und den günstigsten Versandweg zu wählen. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer oder einer dem Käufer zuzurechnenden Person übergeben worden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von TommaTech gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung.
  2. TommaTech behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag vor.
  3. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr: Der Käufer darf den Kaufgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er TommaTech unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung oder nur teilweiser Zahlung des fälligen Betrages, ist TommaTech berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte herauszuverlangen. Voraussetzung für die Ausübung dieser Rechte ist, dass TommaTech dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist, oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

V. Gewährleistung, Beschaffenheit und Mängelhaftung

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 445a, 445b, 478 BGB unberührt.
  2. Grundlage der Mängelhaftung von TommaTech ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Produkte gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor Angebotsannahme überlassen oder in gleicher Weise wie diese Verkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Muster gelten dabei nur als Typenmuster, die die ungefähre Beschaffenheit der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Käufers darauf, dass die gelieferte Ware in allen Einzelheiten mit dem Muster übereinstimmt. Handelsübliche oder geringfügige Abweichungen behält sich TommaTech ausdrücklich vor.
  3. Im Falle von Mängelansprüchen des Käufers sind die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB zu beachten. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist TommaTech hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach dem Liefertermin erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falschlieferung) innerhalb von 2 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung von TommaTech für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge des Käufers wird TommaTech nach eigener Wahl die Produkte durch mangelfreie ersetzen oder die Mängel beseitigen. TommaTech ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne die Zustimmung von TommaTech Eingriffe in oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht worden ist. TommaTech ist auch nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauften Produkte von nicht autorisierten Installateuren in Betrieb genommen werden. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

VII. Haftungsausschluss

  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet TommaTech, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. TommaTech haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut). Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorgenannten Pflichten sowie für leicht fahrlässig verursachte Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn haftet TommaTech nicht.
  2. Die TommaTech haftet nicht für fehlerhafte Angaben des Käufers. TommaTech übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus den erteilten Informationen resultieren. Schadensersatzansprüche können diesbezüglich gegenüber TommaTech nicht geltend gemacht werden.
  3. TommaTech übernimmt keine Haftung für Produkte, die von Drittherstellern als OEM-Produkte hergestellt werden. Die volle Verantwortung für diese OEM-Produkte liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller.
  4. Soweit die Haftung von TommaTech ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TommaTech.
  5. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen TommaTech, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Produkte an den Käufer bzw. nach Abnahme der Produkte. Die Rechte des Käufers aus den einschlägigen Gesetzen bleiben vorbehalten.
  6. Die Gesamthaftung von TommaTech ergibt sich hauptsächlich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die zu verkaufenden Produkte, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem eventuellen Kaufvertrag. In jeden Fall übersteigt sie nicht den Verkaufspreis des angeblich mangelhaften Produktes durch TommaTech an den Käufer.
  7. Handelt es sich bei dem Endabnehmer der Produkte um einen Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Regressanspruches des Käufers gegen den Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Widerrufsbelehrung & Widerrufsrecht /span>

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für Verbraucher: Der Käufer hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, die Produkte in Besitz genommen hat.
  2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer TommaTech (Angerlweg 14 Garching b. München, PLZ-85748, +49 89 1250 36 860, head@tommatech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Für den Widerruf kann das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dessen Verwendung jedoch nicht verpflichtend ist.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  4. Widerrufsfolgen; Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat TommaTech dem Käufer alle Zahlungen, die TommaTech vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (wenn der Käufer den Transportkosten übernommen hat), unverzüglich zu erstatten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von TommaTech angebotene Standardlieferung gewählt hat).
  5. Für die Rückerstattung verwendet TommaTech dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. TommaTech kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware vollständig zurückgesandt wurde oder der Käufer den vollständigen Versand der Ware nachweisen kann.
  6. Die vollständige Rücksendung der Produkte muss innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen, nachdem TommaTech über den Widerruf informiert wurde. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Produkte vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absendet.
  7. Das Widerrufsrecht findet keine Anwendung auf folgende Arten von Verträgen:
    1. Verträge über die Lieferung von Produkten, die nach individuellen Vorgaben des Käufers angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
    2. Verträge zur Lieferung versiegelter Produkte, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

IX. Gewerbliche Schutzrechte

  1. TommaTech behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Die Nutzung dieser Materialien durch den Käufer ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TommaTech gestattet, wobei dem Käufer dadurch keine eigenständigen Rechte an den Materialien eingeräumt werden.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der von TommaTech erworbenen Produkte keine fremden Schutzrechte Dritter (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen. Dem Käufer ist es ferner untersagt, eigenes Bildmaterial von den Produkten und Verpackungen anzufertigen und zu nutzen.

X. Datenschutz

  1. TommaTech ist berechtigt, im Rahmen der Bearbeitung von Bestellungen, Anfragen und Angeboten, die von Käufern oder in deren Auftrag von Dritten abgegeben werden, die betreffenden Daten elektronisch zu erfassen und für weitere Bearbeitungszwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist TommaTech berechtigt, diese Daten an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die an der Auftragsabwicklung beteiligt sind, weiterzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei beachtet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TommaTech.

XI. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

XII. Sonstige Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in drei gleichwertigen Originalfassungen in Englisch, Deutsch und Türkisch vor. Sollten Widersprüche zwischen den Versionen in Deutsch, Englisch und Türkisch auftreten, ist die deutsche Fassung maßgebend.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht München. TommaTech behält sich jedoch das Recht vor, Klage an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

Stand: 27.03.2024